Crashkurs Online-Recht: Fotos und Videos – Was darf ich posten?

Am letzten Tag der Netzkirche-Fortbildung im vergangenen November haben wir uns auch noch mit Rechtsfragen befasst: Wie verhält es sich mit dem Publizieren von Bildern, Videos etc. Was ist erlaubt, was nicht? Der Einfachheit halber haben wir auf eine sehr pointierte Präsentation zurückgegriffen, die für die Fortbildung „Web 2.0 in der politischen Bildungsarbeit“ (August 2012 in Hattingen) entstanden und seitdem im Netz frei verfügbar ist (Danke!):

Ergänzend empfehle ich einen Blick in dieses Etherpad, ebenfalls zur #pb21-Fortbildung, dessen Inhalte in einigen Details noch tiefer geht als die Präsentation: http://edupad.ch/twitterhausordnung

Damit waren und sind schon viele Fragen zur Verwendung von Bild- und Videomaterial beantwortet. Allerdings gibt es für den kirchlichen Bereich einige Sonderregelungen. Darum hier die EKD-Information zum Urheberrecht: http://www.ekd.de/download/urheberrecht.pdf

Dieser Leitfaden fasst das Wichtigste in Kürze und übersichtlicher zusammen: http://www.ekd.de/download/leitfaden_urheberrecht_praxis_gemeinden.pdf

Daraus wird klar: Wer die Neuen Medien intensiv auch für die Gemeindearbeit nutzen und dabei auch rechtlich korrekt vorgehen will, muss einen erhöhten Aufwand betreiben, nämlich alles, was urheberrechtlich geschützt ist, bei GEMA oder VG Wort anmelden bzw. die Erlaubnis bei dem/der Autor/in einholen. Ausnahmen aufgrund von EKD-Pauschalverträgen gibt es nur für eng abgegrenzte Verwendungsarten im Blick auf Gottesdienste oder Konzerte.

Ich persönlich halte das derzeit eher für Verhinderungs- als Ermöglichungsgesetze. Und hoffe darum sehr auf das, was in den abschließenden Worten des Leitfadens zum Ausdruck kommt: „Die rasanten technischen Entwicklungen machen es auch immer wieder notwendig, dass der Gesetzgeber das Urheberrecht zum Schutz der Rechteinhaber weiterentwickelt. Vor allem beim Einsatz neuer Medien ist daher die jeweils aktuelle Rechtslage besonders zu beachten.“

Außerdem ist natürlich der Rückgriff auf per Creative Commons lizenziertes Material möglich. Die umfassende Suchmaschine dafür ist http://search.creativecommons.org/. Speziell für CC-Fotos auf dem Fotonetzwerk Flickr ist http://photopin.com/ sehr schön aufgemacht. Und natürlich sollten im Gegenzug alle selbst erstellten und angebotenen Bild-, Audio- und Videodateien ebenfalls unter CC-Lizenzen gestellt werden, um die Community und das Angebot zu stärken.

Kleines Update vom 12. April 2013 zum letztgenannten Punkt: Andrea Mayer-Edoloeyi hat im kirche20.at-Blog einen ausführlichen Artikel zum Thema „Gute Fotos finden im Internet“ veröffentlicht.

Update vom 19. April 2013: Im österreichischen Standard ist ein lesenswerter Artikel über das Recht von Kindern am eigenen Bild und die möglichen Folgen, wenn es nicht beachtet wird, erschienen. Allerdings geht es dabei mehr um moralische und pädagogische Aspekte als um juristische.

Update vom 22. Juli 2016: Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 wurde das Meldeverfahren für kirchliche Veranstaltungen im Rahmen einer Zusatzvereinbarung mit der GEMA umgestaltet. Deshalb gibt es inzwischen eine überarbeitete Übergangsversion der Handreichung zum Urheberrecht in den Kirchen der EKD.

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6 Gedanken zu „Crashkurs Online-Recht: Fotos und Videos – Was darf ich posten?

  1. Für Musik (auch für Videovertonung) kann ich schonmal vorsichtig http://pro.jamendo.com empfehlen. Für relativ kleines Geld bekommt man dort nämlich ein Zertifikat, dass die Musik GEMA-frei ist.
    Darüber, wie der Lizensierungsablauf (man bekommt sogar eine Nutzungslizenz außerhalb der CC-Lizenz dazu) ist und wie die Zertifikate aussehen, blogge ich demnächst. Meine Erfahrungen kommen aus einem landeskirchlichen Videoprojekt. (Privat hätte ich es wohl bei einer Namensnennung gemäß Creative Commons-by[-sa] belassen.)

  2. Naja, die ED Wien in Österreich hat auch schon entsprechende Richtlinien verschickt, weil es Probleme gab, aber mit Schwerpunkt Persönlichkeitsrecht. Angefangen hat alles damit, dass ein Landpfarrer in Niederösterreich regelmäßig die gerade Ausgetretenen in seiner Pfarre namentlich im Pfarrblatt und an der Anschlagstafel seiner Kirche auflistete. Die fühlten sich natürlich dadurch gemobbt. Dann gab es auf einmal Fälle, wo Personen bzw. Angehörige zum Thema Taufe, Ehe und Tod (Rubrik „Freud & Leid in der Pfarre“) nicht mehr im Pfarrblatt aufgelistet werden wollten und deswegen anstatt einer „internen Lösung“ via Pfarrkanzlei gleich die Datenschutzbehörden bedienten.
    Der Weisheit letzter Schluss: Am besten nur noch Steine und Blümchen fotografieren, dann hätte man ein problemloses Pfarrleben. „Pfarrblatt mit Verteilung in der Pfarrgemeinde“ und „Pfarrblatt als allgemein zugänglicher Download via Website der Pfarre“ sind auf einmal rechtlich völlig unterschiedliche Bereiche, wo man von den darin namentlich genannten Personen aus der Pfarrgemeinde die explizite, schriftliche Einverständniserklärung benötige. Nach Meinung der Datenschutzbeauftragten der ED Wien müsse man in Zukunft ein entsprechendes Einverständnisformular an alle betroffene Personen verteilen, die im Internet und im Pfarrblatt auf Fotos zu sehen wären. Also eine Fatimafeier mit 300 Personen aufwärts oder eine Dekanatswallfahrt würden somit jeweils ein spezielles Unterfangen werden!
    Kinder & Jugendliche und auch die Ministranten sollte man in Zukunft überhaupt nicht mehr fotografieren. – Wie soll man bitte dann über Erstkommunion und Firmung berichten?
    Und der Über-Clou schlechthin: Bei öffentlichen Prozessionen (Palmsonntag, Fronleichnam, Erntedank etc.) soll man in Zukunft einen mobilen Informationsständer aufstellen, dass hier fotografiert werde.
    Fazit: Gründen wir doch gleich eine Untergrundkirche im stillen Kämmerchen! Es ist doch bemerkenswert, dass sich Berufsatheisten unter großem Applaus in den Medien über die Kirche und den Glauben auslassen dürfen, ohne mit dem Tatbestand „Herabwürdigung religiöser Lehren“ u. dergl. belangt zu werden, während die Pfarrgemeinde selbst nicht einmal mehr die eigenen Leute ohne Weiteres fotografieren darf! Und gleichzeitig sprechen wir von „lebendiger Kirche!“ Ja womit? Mit Steinen und Blümchen? – Da läuft doch etwas falsch!

    • Hu, das sind natürlich Beispiele übertriebener Vorsicht, um auf der ganz sicheren Seite zu sein. Denn nach deutscher Rechtsprechung zumindest ist es so, dass, wer eine öffentliche Veranstaltung besucht, damit rechnen muss, fotografiert (und veröffentlicht) zu werden. Er darf auf diesen Fotos nur nicht besonders herausgehoben werden. Zitat aus dem oben verlinkten Prezi: „Der Schwerpunkt des Bildes muss auf der Darstellung des Geschehens liegen, nicht auf den teilnehmenden Personen. So ist es nicht erlaubt, einen jubelnden Musik- oder Fußballfan aus der Masse der Zuschauer herauszuheben – etwa durch eine Nahaufnahme mit einem Teleobjektiv. Dass solche Bilder trotzdem häufig zu sehen sind, ändert daran nichts, zeigt aber, dass die Fotografierten selten dagegen vorgehen.“

      Ich würde meinen, das betrifft auch Erstkommunion und Firmung – das sind öffentliche Veranstaltungen, zu denen auch ein öffentliches Informationsinteresse besteht. Aber ich bin nicht ganz sicher; was Kinder betrifft, sind die rechtlichen Vorgaben ja noch etwas strenger.

      Klar ist, dass durch die etwas schwammige Vorgabe immer Zweifelsfälle entstehen. Und bei Fotos von Konfi-Freizeiten o.Ä. braucht es definitiv eine Einverständniserklärung.

  3. Und dabei komme ich immer mehr zur Erkenntnis, dass das österr. Recht ohnehin noch moderater ist als in Deutschland. Bei den Themen „Recht auf Privatkopie“, Abmahn-Kultur geschäftsträchtiger Rechtsanwälte, Diskussion um ein rechtsgültiges Impressum im Facebook-Profil, Haftung bei Links usw. sind bei uns die gesetzlichen Bestimmungen weit weniger streng und z.T. auch völlig anders als in Deutschland; zum Teil haben wir diese Probleme (noch) gar nicht. Natürlich läuft auch vieles nach dem Prinzip „Wo kein Kläger, da auch kein Richter“. Aber wenn man auf einmal päpstlicher als der Papst sein will/muss, wird es eng. Wer hätte gedacht, dass es auf einmal Leute gibt, welche die Bekanntgabe der Taufe ihres Kindes – ohnehin nur mit Name und Datum – im Pfarrblatt verweigern? Oder den Tod eines Angehörigen? So als würden sich Menschen auf einmal für ihre Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft genieren.

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