Crashkurs Online-Recht: Fotos und Videos – Was darf ich posten?

Am letzten Tag der Netzkirche-Fortbildung im vergangenen November haben wir uns auch noch mit Rechtsfragen befasst: Wie verhält es sich mit dem Publizieren von Bildern, Videos etc. Was ist erlaubt, was nicht? Der Einfachheit halber haben wir auf eine sehr pointierte Präsentation zurückgegriffen, die für die Fortbildung „Web 2.0 in der politischen Bildungsarbeit“ (August 2012 in Hattingen) entstanden und seitdem im Netz frei verfügbar ist (Danke!):

Ergänzend empfehle ich einen Blick in dieses Etherpad, ebenfalls zur #pb21-Fortbildung, dessen Inhalte in einigen Details noch tiefer geht als die Präsentation: http://edupad.ch/twitterhausordnung

Damit waren und sind schon viele Fragen zur Verwendung von Bild- und Videomaterial beantwortet. Allerdings gibt es für den kirchlichen Bereich einige Sonderregelungen. Darum hier die EKD-Information zum Urheberrecht: http://www.ekd.de/download/urheberrecht.pdf

Dieser Leitfaden fasst das Wichtigste in Kürze und übersichtlicher zusammen: http://www.ekd.de/download/leitfaden_urheberrecht_praxis_gemeinden.pdf

Daraus wird klar: Wer die Neuen Medien intensiv auch für die Gemeindearbeit nutzen und dabei auch rechtlich korrekt vorgehen will, muss einen erhöhten Aufwand betreiben, nämlich alles, was urheberrechtlich geschützt ist, bei GEMA oder VG Wort anmelden bzw. die Erlaubnis bei dem/der Autor/in einholen. Ausnahmen aufgrund von EKD-Pauschalverträgen gibt es nur für eng abgegrenzte Verwendungsarten im Blick auf Gottesdienste oder Konzerte.

Ich persönlich halte das derzeit eher für Verhinderungs- als Ermöglichungsgesetze. Und hoffe darum sehr auf das, was in den abschließenden Worten des Leitfadens zum Ausdruck kommt: „Die rasanten technischen Entwicklungen machen es auch immer wieder notwendig, dass der Gesetzgeber das Urheberrecht zum Schutz der Rechteinhaber weiterentwickelt. Vor allem beim Einsatz neuer Medien ist daher die jeweils aktuelle Rechtslage besonders zu beachten.“

Außerdem ist natürlich der Rückgriff auf per Creative Commons lizenziertes Material möglich. Die umfassende Suchmaschine dafür ist http://search.creativecommons.org/. Speziell für CC-Fotos auf dem Fotonetzwerk Flickr ist http://photopin.com/ sehr schön aufgemacht. Und natürlich sollten im Gegenzug alle selbst erstellten und angebotenen Bild-, Audio- und Videodateien ebenfalls unter CC-Lizenzen gestellt werden, um die Community und das Angebot zu stärken.

Kleines Update vom 12. April 2013 zum letztgenannten Punkt: Andrea Mayer-Edoloeyi hat im kirche20.at-Blog einen ausführlichen Artikel zum Thema „Gute Fotos finden im Internet“ veröffentlicht.

Update vom 19. April 2013: Im österreichischen Standard ist ein lesenswerter Artikel über das Recht von Kindern am eigenen Bild und die möglichen Folgen, wenn es nicht beachtet wird, erschienen. Allerdings geht es dabei mehr um moralische und pädagogische Aspekte als um juristische.

Update vom 22. Juli 2016: Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 wurde das Meldeverfahren für kirchliche Veranstaltungen im Rahmen einer Zusatzvereinbarung mit der GEMA umgestaltet. Deshalb gibt es inzwischen eine überarbeitete Übergangsversion der Handreichung zum Urheberrecht in den Kirchen der EKD.

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Pinterest: Ergebnisse der Arbeitsgruppe 4

Die vierte Arbeitsgruppe (neben Twitter, Facebook und Google+) beschäftigte sich mit Pinterest.

Die Ergebnisse:
Kurz gesagt: Pinterest ist eine virtuelle Pinnwand, bei der Bilder angepinnt werden können. Außerdem kann man sog. Boards abonnieren und sieht dann je nach Interesse die Bilder der Boards auf der Start-Seite zusammengestellt. Die Interessen werden bei der Anmeldung abgefragt. Alle Bilder können kommentiert werden. Pinterest wird hauptsächlich von Frauen genutzt (die Bilder von Robbie Williams posten oder Bilder von Schuhen, die sie bestellt haben). Um Bilder hochzuladen, muss man eine Beschreibung dazu eingeben!

Der Name PINTEREST setzt sich zusammen aus PIN = anpinnen, INTEREST = Interessen.
Auch als APP für Smartphones & Tablets verfügbar.
Angepinnte (hochgeladene) Bilder bleiben (geistiges) Eigentum des Fotografen, aber Pinterest hat das Recht, die Bilder allen zu zeigen und andere haben das Recht, die Bilder auf anderen Pinnwänden zu veröffentlichen (RE-PIN).
Alle Nutzer von Pinterest sind angehalten, das Copyright zu respektieren.

Anwendungs-Ideen für die kirchliche Arbeit:
1. Man kann andere einladen, auf der eigenen Pinnwand Bilder zu posten. Konfis können bei Gemeindeveranstaltungen Bilder auf die Pinnwand der Kirchengemeinde pinnen (und kommentieren).
2. Konfis sollen eine Fotostory machen zum Gleichnis vom verlorenen Sohn. Sie können die Bilder an einer Pinnwand veröffentlichen und präsentieren.

Stefan hat als Beispiele gleich zwei Pinnwände erstellt:


Pinnwände können auch z.B. auf Facebook geteilt oder in Websites eingebettet werden.