Christliche Netikette: Kirchliche Social Media Guidelines

In immer mehr Landeskirchen und Bistümern entstehen Empfehlungen zum Engagement und Verhalten in den sozialen Netzen. Eine kleine Übersicht solcher kirchlicher „Social Media Guidelines“ als work in progress …

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Praxisbeispiel: Jugend-Seelsorge im Social Web

Am Nachmittag des ersten Fortbildungstages schilderte uns Pfarrer Christopher Markutzik (Altenglan) seine Erfahrungen mit Jugendlichen und ihren seelsorglichen Anliegen auf Facebook. Ich möchte zu seiner prägnanten Präsentation, die nachfolgend eingebunden ist, an dieser Stelle eine leider notwendige ergänzende Vorbemerkung anbringen.

Das EKD-Seelsorgegeheimnisgesetz formuliert in §11:

Seelsorge mit technischen Kommunikationsmitteln

Soweit Seelsorge mit technischen Kommunikationsmitteln ausgeübt wird, haben die jeweilige kirchliche Dienststelle oder Einrichtung und die in der Seelsorge tätige Person dafür Sorge zu tragen, dass die Vertraulichkeit in höchstmöglichem Maß gewahrt bleibt.

Das verbietet es kirchenrechtlich, auf Facebook seelsorglich tätig zu sein. Denn die Inhalte der Seelsorge-Kommunikation auf Facebook lagern als personenbezogene Daten auf einem ausländischen Server. Und dies widerspricht kirchlichem Datenschutzrecht. Diese Position vertritt Ralf Peter Reimann in einem Blogeintrag, der eine Kommentardiskussion auslöste, die ich ebenfalls zu lesen empfehle.

Wer sich als Pfarrerin oder Pfarrer in den sozialen Netzen bewegt, der wird über kurz oder lang auch mit seelsorglichen Anliegen konfrontiert, ob er sie nun aktiv sucht (durch Nachhaken bei entsprechenden Statusmeldungen, wie es Christopher Markutzik tut) oder ob sie per Facebook-Chat an ihn herangetragen werden. Ich persönlich will mir zur Regel machen, so früh wie möglich die Kommunikation über einen sichereren Weg anzubieten und den Grund kurz zu erläutern. Ein konkreter Fall verlief bei mir dann so, dass die Kommunikation sich zunächst auf einige wenige E-Mails verlagerte, die Person mich nach einer zweiwöchigen Unterbrechung aber wieder über Facebook anschrieb. Dann nicht zu antworten, ist meines Erachtens auch keine Lösung …

Und ich frage mich auch, ob damit die Anforderung des Seelsorgegeheimnisgesetzes nicht im Grunde erfüllt ist: Wenn wir jemanden schon bei Kontaktaufnahme auf die Unsicherheit des gewählten Kommunikationsmittels hinweisen, ein sichereres anbieten, beides auch danach noch hin und wieder tun, derjenige aber dennoch bei diesem Medium bleibt – haben wir dann nicht alles getan, was uns möglich war, um „dafür Sorge zu tragen, dass die Vertraulichkeit in höchstmöglichem Maß gewahrt bleibt“? Ich denke, das kirchliche Datenschutzrecht und das Seelsorgegeheimnisgesetz stammen aus einer Zeit, zu der diese speziellen Fälle noch gar nicht im Blick waren. Es dürfte vor allem darum gegangen sein, Gesprächsprotokolle, persönliche Datensätze etc. nicht aktiv selbst zu irgendwelchen Speicherdiensten im Netz hochzuladen. Oder?

Wenn es auf chatseelsorge.de unter Mail-Seelsorge heißt …

„Ich behandele Ihre Mails vertraulich. Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass die Übertragungswege im Internet nicht absolut sicher sind. Ich kann nicht vollständig ausschließen, dass Mails von Unbefugten mitgelesen werden.“

… ist man dann damit kirchenrechtlich auf der sicheren Seite, diese Form der Seelsorge aktiv anzubieten?

So viel zur Problematisierung und Sensibilisierung, aber hier nun Christopher Markutziks lesenswerte Gedanken und Erfahrungen zum Online-Gespräch mit Jugendlichen:

Jugend-Seelsorge im Social Web (auf SlideShare)