YouTube – „Das habe ich euch in Bildern gesagt.“ (Jesus)

Bild

Stop-Motion-Workshop mit Konfirmandinnen in Wiesbach

Videoclips können moderne Gleichnisse sein, durch die Jugendliche die biblische Botschaft erleben, mitgestalten und weitererzählen können. Gottesdienste werden mit solchen Kurzfilmen bereichert und können (z.B. mit YouTube) auch über die Grenzen des Gottesdienstes hinaus Menschen erreichen. Durch die Veröffentlichung auf YouTube sind außerdem Kommentare, Diskussionen, die Weiterverbreitung und die Einbettung auf anderen Seiten und sozialen Netzwerken möglich.

Mittlerweile werden pro Minute 72 Stunden Videomaterial auf YouTube hochgeladen. Jede Sekunde wird dadurch die Videoplattform um mehr als eine Stunde Video bereichert. Die „Einschaltquoten“ von YouTube-Clips lassen die Deutung zu, dass Medien, die von unten nach oben („Bottom up“ statt „Top down“) funktionieren, immer mehr Aufmerksamkeit gewinnen. Die ständige Verfügbarkeit bzw. Abrufbarkeit von Videos und die Möglichkeit, YouTube-Kanäle zu abonnieren, machen es den Zuschauern leicht, die gewünschten Inhalte zu einem selbst gewählten Zeitpunkt zu sehen. YouTube ist mittlerweile die zweitgrößte Suchmaschine weltweit.

Wir haben die Chance, durch „Bewegtbilder“ Menschen zum Nachdenken zu bewegen und unsere Botschaft weiterzugeben. Dabei ist keine teure Ausrüstung nötig; jeder, der ein halbwegs aktuelles Handy besitzt, ist ein potentieller Youtuber, der eigene Kurzfilme öffentlich machen kann. Konfirmanden lassen sich begeistern, biblische Geschichten zu verfilmen und werden so „die Worte der Heiligen Schrift immer wieder reiben und treiben“, eigene Erfahrungen einbringen und andere an den so entstandenen mordernen Gleichnissen teilhaben lassen.

youtube

Pfr. Stefan Mendling mit seiner „Puppenstube“

Die Jugendlichen sind stolz auf die entstandenen Filmchen und teilen diese gerne mit anderen. Die Identifikation mit den Inhalten und der Kirchengemeinde wächst; die Jugendlichen wissen, dass ihr Beitrag wertvoll ist, wenn er im Gottesdienst gezeigt und auf anderen Wegen weiterverbreitet wird. Darüber hinaus erwerben die Jugendlichen Kompetenzen, die sie auch im schulischen Kontext gewinnbringend einsetzen können. Darum zeige ich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fortbildung Wege, Videoclips zu drehen und diese öffentlich zu machen. Die Beispiele reichen von Interviews, die in der Fußgängerzone entstanden sind, bis hin zu aufwändigeren Stop-Motion-Animationen. Einen Eindruck über die Ergebnisse und die Entstehung bekommt man auf meinem YouTube-Kanal:

Youtube-Kanal von Stefan Mendling:

Crashkurs Online-Recht: Fotos und Videos – Was darf ich posten?

Am letzten Tag der Netzkirche-Fortbildung im vergangenen November haben wir uns auch noch mit Rechtsfragen befasst: Wie verhält es sich mit dem Publizieren von Bildern, Videos etc. Was ist erlaubt, was nicht? Der Einfachheit halber haben wir auf eine sehr pointierte Präsentation zurückgegriffen, die für die Fortbildung „Web 2.0 in der politischen Bildungsarbeit“ (August 2012 in Hattingen) entstanden und seitdem im Netz frei verfügbar ist (Danke!):

Ergänzend empfehle ich einen Blick in dieses Etherpad, ebenfalls zur #pb21-Fortbildung, dessen Inhalte in einigen Details noch tiefer geht als die Präsentation: http://edupad.ch/twitterhausordnung

Damit waren und sind schon viele Fragen zur Verwendung von Bild- und Videomaterial beantwortet. Allerdings gibt es für den kirchlichen Bereich einige Sonderregelungen. Darum hier die EKD-Information zum Urheberrecht: http://www.ekd.de/download/urheberrecht.pdf

Dieser Leitfaden fasst das Wichtigste in Kürze und übersichtlicher zusammen: http://www.ekd.de/download/leitfaden_urheberrecht_praxis_gemeinden.pdf

Daraus wird klar: Wer die Neuen Medien intensiv auch für die Gemeindearbeit nutzen und dabei auch rechtlich korrekt vorgehen will, muss einen erhöhten Aufwand betreiben, nämlich alles, was urheberrechtlich geschützt ist, bei GEMA oder VG Wort anmelden bzw. die Erlaubnis bei dem/der Autor/in einholen. Ausnahmen aufgrund von EKD-Pauschalverträgen gibt es nur für eng abgegrenzte Verwendungsarten im Blick auf Gottesdienste oder Konzerte.

Ich persönlich halte das derzeit eher für Verhinderungs- als Ermöglichungsgesetze. Und hoffe darum sehr auf das, was in den abschließenden Worten des Leitfadens zum Ausdruck kommt: „Die rasanten technischen Entwicklungen machen es auch immer wieder notwendig, dass der Gesetzgeber das Urheberrecht zum Schutz der Rechteinhaber weiterentwickelt. Vor allem beim Einsatz neuer Medien ist daher die jeweils aktuelle Rechtslage besonders zu beachten.“

Außerdem ist natürlich der Rückgriff auf per Creative Commons lizenziertes Material möglich. Die umfassende Suchmaschine dafür ist http://search.creativecommons.org/. Speziell für CC-Fotos auf dem Fotonetzwerk Flickr ist http://photopin.com/ sehr schön aufgemacht. Und natürlich sollten im Gegenzug alle selbst erstellten und angebotenen Bild-, Audio- und Videodateien ebenfalls unter CC-Lizenzen gestellt werden, um die Community und das Angebot zu stärken.

Kleines Update vom 12. April 2013 zum letztgenannten Punkt: Andrea Mayer-Edoloeyi hat im kirche20.at-Blog einen ausführlichen Artikel zum Thema „Gute Fotos finden im Internet“ veröffentlicht.

Update vom 19. April 2013: Im österreichischen Standard ist ein lesenswerter Artikel über das Recht von Kindern am eigenen Bild und die möglichen Folgen, wenn es nicht beachtet wird, erschienen. Allerdings geht es dabei mehr um moralische und pädagogische Aspekte als um juristische.

Update vom 22. Juli 2016: Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 wurde das Meldeverfahren für kirchliche Veranstaltungen im Rahmen einer Zusatzvereinbarung mit der GEMA umgestaltet. Deshalb gibt es inzwischen eine überarbeitete Übergangsversion der Handreichung zum Urheberrecht in den Kirchen der EKD.